Fragen und Antworten zu den neu eingeführten Pflegegraden bei Seniorenheimen im Ausland
Pflegegrad in ausländischen Pflegeheimen
Wieso heißt Pflegestufe jetzt Pflegegrad?
Der Grund für die Einführung der Pflegegrade ist der, dass es bislang mehr auf die körperliche Einschränkungen ankam. Durch die Einführung kommt es künftig auch deutlich mehr auf die geistigen und psychischen Beeinträchtigungen an (z.B. Demenz).
Ab wann gelten die neuen Pflegegrade?
Ab den 01.01.2017 wird es statt Pflegestufen künftig Pflegegrade geben.
Was sind die Vorteile der Pflegegrade?
stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
im Durchschnitt höhere Leistungen
neue Begutachtungskriterien zur besseren Einstufung
früherer Bezug des Pflegegeldes da sensiblere Einstufung bereits bei Pflegegrad 1 (z.B. beginnende Demenz)
Angleichung der Leistungen an die Preisentwicklung
insgesamt mehr verfügbare Gelder für die Pflege → keine schlechtere Absicherung als bisher mit Pflegestufen
Ist eine neue Begutachtung wegen den Pflegegraden erforderlich?
Eine erneute Begutachtung folgt nicht, denn die alten Pflegestufen werden automatisch in die neuen Pflegegrade umgewandelt.
Wie wird die Pflegestufe in Pflegegrade umgewandelt?
Pflegestufe | Pflegegrad | |
---|---|---|
Pflegestufe 0 | wird zu | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 1 | wird zu | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1+ | wird zu | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | wird zu | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2+ | wird zu | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | wird zu | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3+ | wird zu | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe 3 Härtefall | wird zu | Pflegegrad 5 |
Erhalte ich Tagesgeld für Pflegegrade im Seniorenheim Ausland?
Ja nach wie vor erhalten Pflegebedürftige Tagesgeld in Seniorenheimen im Ausland.
Wieviel Tagegeld erhalte ich bei Pflegegraden im Ausland 2017?
In folgender Tabelle ist verzeichnet, wieviel Pflegetagegeld und Pflegesachleistungen Pflegebedürftige pro Monat entsprechend der jeweiligen Pflegegrad erhalten:
Pflegegrad | Pflegetagegeld | Pflegesachleistungen |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125,00 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2 | 316,00 € | 689,00 € |
Pflegegrad 3 | 545,00 € | 1298,00 € |
Pflegegrad 4 | 728,00 € | 1612,00 € |
Pflegegrad 5 | 901.00 € | 1995,00 € |
Welche Bereiche werden bei den Pflegegraden ab 2017 untersucht?
Es wird ab der Einführung der Pflegegrade eine Untersuchung in 6 Bereichen geben:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
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