Pflegegeld und Definition der Pflegestufen in Deutschland, Schweiz und Österreich

1. Pflegegeld und Definition der Pflegestufen in Deutschland

Die Höhe von dem Pflegegeld nach § 37 SGB ist laut folgender Tabelle 2016 gültig und wird auch in Senioreneinrichtungen im EU-Ausland bezahlt

Pflegestufe Euro
Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123 €
Pflegestufe I 244 €
Pflegestufe I (mit Demenz) 316 €
Pflegestufe II 458 €
Pflegestufe II (mit Demenz) 545 €
Pflegestufe III 728 €

Pflegegeld im Ausland

Pflegestufe 0
Im Gesetz existiert diese Bezeichnung nicht. Allerdings wird sie umgangssprachlich oft verwendet, um auszudrücken, dass der Pflegebedarf einer Person unterhalb der Schwelle liegt. Dies wird von der Pflegeversicherung als Voraussetzung für Leistungen genannt, weil der zeitliche Aufwand für die Grundpflege entweder weniger als 45 Minuten im Tagesdurchschnitt beträgt oder ein Hilfebedarf bei anderen Verrichtungen als bei denen besteht, die nach der gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen sind. Pflegestufe Null heißt also weder, dass die Anforderungen an die Pflegequalität geringer wären, noch keine Pflege zu leisten wäre.

Pflegestufe 1 = Erheblich Pflegebedürftige
Hierzu zählen alle Personen, die bei der Ernährung, der Körperpflege oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss die Hilfe mindestens 90 Minuten in Anspruch nehmen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 2 = Schwer Pflegebedürftige
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss die Hilfe mindestens 3 Stunden in Anspruch nehmen, davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 3 = Schwerst-Pflegebedürftige
Diese Personen bedürfen täglich rund um die Uhr, auch nachts der Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich benötigen sie mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Im Tagesdurchschnitt muss die Hilfe mindestens 5 Stunden in Anspruch nehmen, davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 3 (H) = Schwerst-Pflegebedürftige (Härtefall)
Bei denen ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, der das übliche Maß der Pflegestufe 3 weit übersteigt, das sind Pflegebedürftige der Stufe 3(H). Dazu muss zum einen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ständig Hilfebedarf bestehen. Zum anderen muss die Hilfe bei der Ernährung, der Körperpflege oder der Mobilität mindestens 6 Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich sein (auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege ist bei Pflegebedürftigen in voll-stationären Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen) oder die Grundpflege muss für den Pflegebedürftigen auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden können.

Zur Vermeidung besonderer Härten kann die Pflegekasse für solche Pflegebedürftige weitere Pflegesachleistungen oder höhere Kosten bei stationärer Pflege erbringen (§ 36 Abs. 4 oder § 43 Abs. 3 SGB XI).

Achtung: Seit 1.1.2017 werden die bisherigen Pflegestufen in Deutschland in 5 Pflegegrade umgewandelt. Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden finden Sie unter Pflegegrade im Ausland.

2. Pflegegeld und Definition der Pflegestufen in Österreich

Höhe des Pflegegeldes (ab 1.1.2011)

Das Pflegegeld erhält man einmal monatlich. Die Höhe des Betrags ist abhängig von der Pflegestufe die man hat.

Wie viel Pflege man braucht, sagt die Pflegestufe aus. Es gibt 7 Pflegestufen.

Stufe 1: Man erhält 154,20 Euro im Monat, wenn man mehr als 60 Stunden Pflege benötigt.

Stufe 2: Man erhält 284,30 Euro im Monat, wenn man mehr als 85 Stunden Pflege benötigt.

Stufe 3: Man erhält 442,90 Euro im Monat, wenn man mehr als 120 Stunden Pflege benötigt.

Stufe 4: Man erhält 664,30 Euro im Monat, wenn man mehr als 160 Stunden Pflege benötigt.

Stufe 5: Man erhält 902,30 Euro im Monat, wenn man mehr als 180 Stunden Pflege braucht und eine dauernde Bereitschaft einer Pflegerin oder eines Pflegers notwendig ist.

Stufe 6: Man erhält 1.242,00 Euro im Monat, wenn man mehr als 180 Stunden Pflege braucht und die Betreuung nicht planbar ist oder ständig notwendig ist.

Stufe 7: Man erhält 1.655,80 Euro im Monat, wenn man mehr als 180 Stunden Pflege braucht und nicht bewegungsfähig ist.

Beim Erhalt einer erhöhten Familienbeihilfe, werden 60,- Euro abgezogen.

Besonders schwerbehinderte Menschen bekommen

bis zum 7. Lebensjahr monatlich 50 Stunden zusätzlich

bis zum 15. Lebensjahr monatlich 75 Stunden zusätzlich und

wenn sie älter als 15 Jahre sind monatlich 25 Stunden zusätzlich.

Diagnosebezogene Mindesteinstufungen

Man erhält automatisch eine bestimmte Pflegestufe, wenn man bestimmte Behinderungen hat, die eine Ärztin oder ein Arzt festgestellt hat.

Stufe 3 bekommen stark Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer.

Stufe 4 bekommen Blinde und Rollstuhlfahrer die wegen ihrer Krankheit nicht kontrollieren können, wann sie auf die Toilette müssen.

Stufe 5 bekommen Taubblinde oder Rollstuhlfahrer, die ihre Arme nicht verwenden können und eine Person brauchen, die ihnen hilft in den Rollstuhl oder aus dem Rollstuhl zu kommen.

Feststellung erfolgt durch Sachverständige

Hinweis
Wenn man länger im Krankenhaus bleiben muss, erhält man für diese Zeit kein Pflegegeld. Diese und weitere Informationen finden Sie unter http://www.bundessozialamt.gv.at/

3. Pflegegeld und Definition der Pflegestufen in der Schweiz

Pflegekosten
Nach der Pflegestufe (Faktor Betreuungszeit) nach den 12 BESA Stufen und den erbrachten Maßnahmenpakete MP 1 bis 5 (Pflegetätigkeiten) ergeben sich die Pflegekosten nach BESA.

Maßnahmenpakete MP 1 bis 5 (Pflegetätigkeiten)

MP 1 = Psychogeriatrische Leistung
MP 2 = Mobilität, Sensorik und Motorik
MP 3 = Körperpflege
MP 4 = Essen und Trinken
MP 5 = Medizinische Pflege

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld erhält man einmal monatlich. Die Höhe des Betrags ist abhängig von der Pflegestufe die man hat. Diese sagt aus, wie viel Pflege man täglich benötigt.

Pflegestufe

Pflegebedarf

CHF

1

bis 20 Min.

18.80

2

von 21 Min. bis 40 Min.

20.70

3

von 41 Min. bis 60 Min.

30.10

4

von 61 Min. bis 80 Min.

45.20

5

von 81 Min. bis 100 Min.

54.70

6

von 101 Min. bis 120 Min.

71.40

7

von 121 Min. bis 140 Min.

87.70

8

von 141 Min. bis 160 Min.

101.70

9

von 161 Min. bis 180 Min.

112.10

10

von 181 Min. bis 200 Min.

136.30

11

von 201 Min. bis 220 Min.

166.20

12

von mehr als 220 Min.

187.90

In den ersten Tagen erfolgt die Prüfung der Einstufung. Nach ca. 2 Wochen erhält man das Einstufungsergebnis. Eine Überprüfung erfolgt nach 6 Monaten und jährlich wird danach eine Vollerhebung durchgeführt. Eine außerordentliche Zwischenprüfung mit einer neuen Zielvereinbarung und Leistungserfassung kann bei merklichen Veränderungen oder auf Wunsch des Bewohners erstellt werden.

Weitere Informationen, was die Kranken- und Pflegeversicherung im Ausland leistet finden Sie hier.